Beachten Sie bitte unsere AGB's für:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für MTT-Kunden
PhysioFit Urdorf 2024
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des PhysioFit in Urdorf.
2. Was ist MTT (Medizinische Trainingstherapie)
Der MTT umfasst das selbständige Training der Patientinnen und Patienten, sowie die Einzelbetreuung zur Anamnese, Instruktion und Evaluation oder Anpassung des Trainingsprogramms. Bei der MTT ist die Wiederherstellung der physischen Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten im Anschluss an eine Erkrankung, eines Traumas oder einer Operation zentral. Oft stellt die MTT damit den Schlusspunkt der rehabilitativen Phase dar. Ziel der MTT ist es, die Belastbarkeit für den Alltag wieder zu erlangen und im Anschluss selbständig trainieren zu können. Für die Übernahme der MTT durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung Voraussetzung. Der MTT muss eine physiotherapeutische Einzeltherapie vorausgegangen sein.
2.1. Das Training im Rahmen der Prävention oder zur Verbesserung der persönlichen Fitness sind keine Leistungen, die durch die Grundversicherung gedeckt werden. Es gehört somit nicht zur MTT
2.2. Mit der Einführung in das Trainingsprogramm startet das MTT. Ab diesem Zeitpunkt muss diese MTT innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.1. Nichtbenützen der Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückerstattung
3.2. MTT erfolgt nur nach ärztlicher Verordnung. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem der ärztlichen Verordnung (in der Regel 3 Monate). In dieser Zeit können Sie bis zu 36 Trainingseinheiten (bei 3 Monaten, 3 Trainingseinheiten pro Woche) absolvieren. Die Kosten trägt die Krankenkasse oder die Unfallversicherung.
4. Eintrittsmedium
4.1. Die Patientin oder der Patient ist verpflichtet sich beim Betreten der Anlage, mit dem einmalig zur Verfügung gestelltem Eintrittsmedium auszuweisen (einzuchecken). Das Eintrittsmedium ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Verlust oder Defekt gegen eine Gebühr von Fr. 20.– kostenpflichtig ersetzt werden.
4.2. Die Patientin oder der Patient ist sich bewusst, dass zur Identifikation sein Foto bei uns gespeichert wird.
4.3. Die Patientin oder der Patient haftet gegenüber PhysioFit Urdorf für Schäden, aufgrund Missbrauchs des Mitgliederausweises/Chip.
4.4. Sofern nach dem MTT kein Fitness Abo gelöst wird, ist das Eintrittsmedium, sowie der ausgeliehene Pulsgürtel zurückzugeben.
5. Betriebsordnung, Hausordnung, Weisung
5.1. Die Ausrüstung ist mit Sorgfalt zu benutzen.
5.2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu Leisten.
5.3. Die Hygienevorschriften sind strikt zu beachten.
Geräte sind nach jedem Gebrauch zu
5.4. Ein Handtuch ist vom Kunden stets auf die Sitz- und / oder das Rückenpolster zu legen.
5.5. Vom Kunden sind immer saubere Sportschuhe zu tragen, mit welchen Sie nicht von der Strasse kommen.
6. Haftung
Mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht haften wir nicht für Unfälle und Wertgegenstände. Der Abschluss einer Unfall- und/oder Diebstahlversicherung ist Sache der Patientin oder des Patienten
7. Betriebszeiten
PhysioFit Urdorf ist mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau,
7.1. Sanierung, Firmenausflug, Interne Weiterbildung, etc. (max. drei Wochen/ Jahr), täglich während den Betriebszeiten geöffnet.
7.2. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern, ohne Recht auf Entschädigung.
7.3. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Gebäudeschäden, Pandemie, Epidemie, etc.) und/oder aus Angebots– oder Betriebszeitenänderungen besteht ein Anspruch auf Verlängerung der MTT-Laufzeit.
8. Unterbrechnung des MTT
8.1. Die Nichtbenutzung der Einrichtungen berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des abgerechneten Betrages.
8.2. Bei dokumentierten Ausfallzeiten durch Unfall/ Krankheit mit Arztzeugnis wird die Dauer des MTT entsprechend verlängert. Die Unterbrechung ist umgehend bei uns in schriftlicher Form (Bsp. E-Mail) zu melden.
8.3. Eine Unterbrechung der MTT und Wiederaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist mit Ausnahme von Ziff.8.2. nicht möglich.
9. Datenschutzrichtlinien
Beim Umgang mit Daten hält sich PhysioFit an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzgesetz. PhysioFit erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Die Patientin oder der Patient willigt ein, dass PhysioFit im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlverhalten weitergeben kann; seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf, seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen.
Die Patientin oder der Patient kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages werden unsere Datenschutzrichtlinien, welche auch auf dem Internet detailliert publiziert werden, akzeptiert.
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10. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Fair-Play-Regeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines
Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Eintrittsmediums bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
11. Änderungen AGB und Betriebsordnung
Die Patientin oder der Patient nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und des Nutzungsreglements vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann die Patientin oder der Patient keine Rechte ableiten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten untersteht dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Betreiberfirma.